KAB
Ausstellung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Westerdick   

Mein allerliebster Arbeitsplatz....


Was haben Kunst und Arbeitswelt miteinander zu tun?
Das fragte sich im Frühjahr 2010 die Projektgruppe aus dem KAB-Bezirk Wesel, der das Thema
„Mein allerliebster Arbeitsplatz“ vorgestellt wurde.
Nach Diskussion und mit Hilfestellung der Künstlerin Andrea Lutterbüse (Münster), die mit einem
kompletten Material-Bus angereist war, wurde schließlich ein schlichtes Kunstwerk entwickelt:
Holzstuhl, Bilderrahmen, Spot und ganz viele Gedanken und Visionen dazu.
Dieser „allerliebste Arbeitsplatz“ ist Teil der großen (Wander)-Ausstellung, die zunächst im
September 2010 beim Diözesantag der KAB in Dinklage gezeigt wurde.
Der KAB Bezirk Wesel war so beeindruckt von den mehr als 19 Exponaten, dass diese ab
01.05.11-12.05.11 in der Krypta der Friedenskirche zu den Hl. Engeln (Wesel-Fusternberg) zu
sehen sind. Eröffnung am 01.05.11 um 11.00 Uhr
Diese Räumlichkeiten wirken auf viele Menschen oftmals so, als wäre es eine Trutzburg, zumal die
Kirche auf dem alten Preußischen Fort gebaut wurde.
Die ausgestellten Kunstobjekte bilden einen starken Kontrast, der alle Facetten eines heutigen
Arbeitsplatzes / von Arbeit aufzeigt.
Es wird erhofft, dass das Thema „Arbeit“ damit bei Menschen neue, ganzheitliche Blickwinkel und
Assoziationen erzeugt.
Für die Teilnehmer der Projektgruppe aus dem Bezirk Wesel war diese Aktion eine gute Erfahrung
mit Kunst und einem ernsten, allgegenwärtigen Thema.
Bevor die Ausstellung am 13.05.11 zur Innovationsmesse (Marl-KAB: 20elv) weiterwandert, ist sie
ab 02.05.11-12.05.11 (montags-freitags 18-20 Uhr , Samstag 16-19 Uhr, Sonntag 15-18 Uhr) für
alle zu sehen. Ort: Am Kirchplatz 5, 46485 Wesel
Evtl. tel. Rückfragen: Mo-Frei 0281/9620-152 (8-16 Uhr) ,sonst 0157/85449699
Interessiert?
Mechthild Schulz-09.04.11

Info Flyer

 
KAB Kalendarium 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Norbert Hochstrat   

weblogo

Das Kalendarium 2010

Aktuelles, Termine, Veranstaltungen der KAB St.Michael Wesel, Fusternberg in 2010.


 

  Kalendarium 2010  
Monat Thema / Aktion Datum
Januar Treffen der Vertrauensleute und Helfer im Auerbachskeller 12.01.2010
Januar Gottesdienst für Nikolaus Groß, Xanten 22.01.2010
Januar 3nach6 - Gemeinde-talk: Pizza Mama Mia / Bingo
 
30.01.2010
Februar Jahreshauptversammlung 21.02.2010
März Skatturnier in der evangelischen Nachbargemeinde 05.03.2010
März Diebe sind keine Gentlemen,
Vortrag der Polizei Wesel
 
23.03.2010
April 3nach6 - Gemeinde-talk:
Osterfeuer im Pfarrgarten. mehr...
 
05.04.2010
Mai 6nach3 - Gemeinde-talk: Geschichte des 1.Mai
 
01.05.2010
Mai Grillen mit der KAB 30.05.2010
Juni Ein Beitrag zum Thema Rente offen
Juli Sommerpause (Hurra Sommerferien !)  
August Immer noch Sommerpause

 
September Armutsbewegung im Mittelalter / Heute 07.09.2010
September Skat bei uns: Die ev. Skatfans sind bei uns zu Gast. 10.09.2010
Oktober 3nach6 - Gemeinde-talk: Patrozinium Engelkirche / Europaquiz
 
02.10.2010
November Besinnungsnachmittag 27.11.2010
Dezember Lit-KAB Literaturabend
 
14.12.2010



 

Änderungen vorbehalten
Zu jedem Thema gibt es zum gegebenen Zeitpunkt weitere Informationen.
Auch Nicht-KAB-Mitglieder sind herzlich eingeladen !

 

3nach6 - Gemeinde-talk

ist ein von der KAB St.Michael/St.Franziskus organisierter Gemeindetreff, der drei bis viermal im Jahr im Pfarrheim/Pfarrgarten an der Engelkirche stattfindet. In aller Regel beginnt das Treffen um kurz nach 18 Uhr, im Anschluß an die Samstagabendmesse in der Engelkirche. Daher auch der Name 3nach6, der auch ein bischen in Anlehnung an eine Talk-Runde im Fernsehn ausgewählt ist. Die jeweiligen Termine werden immer rechtzeitig im voraus bekannt gemacht.
Alle Gemeindemitglieder, darum Gemeindetalk, sind zum gemeinsamen "klönen" über Gott und die Welt, bei Getränken und einigen Häppchen, eingeladen.3nach6 findet immer zu einem bestimmten Thema statt, z.B.: Zwiebelkuchen im Herbst oder Bratäpfel im Winter usw.
Eines der Gemeindetreffen ist dem Namenstag der Engel-kirche vorbehalten. Ein Anderes ist immer am Ostermontag. Sollten Sie neugierig geworden sein, so kommen Sie doch einfach mal dazu. Herzliche Einladung.

 


KuK-mal

Kunst und Kultur mit der KAB
Unter diesem Motto unternimmt die KAB St. Michael/ St.Fanziskus einmal im Jahr einen Ausflug. In 2007 haben wir beispielsweise die Nicolaikirche in Kalkar und das Museum Schloß Moyland besucht. In 2008 war unser Ziel die Museumsinsel Hombroich und die Langenfoundation in der Nähe von Düsseldorf.
Seien sie besonders darauf hingewiesen, dass sie nicht unbedingt KAB - Mitglied sein mßssen um an dem Ausflug teilnehmen zu können. Also auch hierzu, herzliche Einladung


Pfeil nach oben zum Seitenanfang

Pfeil nach rechts KAB Deutschlands e.V.
Pfeil nach rechts KAB im Bistum Münster
Pfeil nach rechts KAB am Niederrhein
Pfeil nach rechts KAB Weltnotwerk
 
Solidarisch und gerecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Norbert Hochstrat   
klotz Solidarisch und gerecht

Die hohe Arbeitslosigkeit, der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die Zunahme von unterbrochenen Erwerbsbiografien, die unzureichende Berücksichtigung der Erziehungsleistungen von Eltern und die Alterung der Gesellschaft stellen die sozialen Sicherungssysteme vor große Herausforderungen


Das Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine zukunftsfähige Antwort auf diese Herausforderungen. Ziel des Rentenmodells ist soziale Sicherheit im Alter und die Stärkung des solidarischen Ausgleichs in der Gesellschaft.


 
Das bedeutet:
  • die Stärkung des solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente,
  • die eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer,
  • die bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern.


 

 

Die drei Stufen des Rentenmodells
Stufe 1: Sockelrente
Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung
Stufe 3: Private Altersvorsorge / Betriebliche Altersvorsorge

Stufe 1: Sockelrente
Die Sockelrente ist eine solidarische Volksver-sicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner

 

Anspruch: Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie.
Voraussetzung für den Anspruch auf die Sockelrente ist die unbeschränkte Steuerpflicht, d.h. der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland. Versicherte erwerben jährlich einen anteiligen Anspruch auf die Sockelrente.
Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge auf die Summe der positiven Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alle im Einkommen-steuergesetz benannten sieben Einkunftsarten werden in die Finanzierung einbezogen. Verluste können nur innerhalb der jeweiligen Einkommensart geltend gemacht werden. Angerechnet werden Kinderfreibeträge in Höhe des steuerlichen Existenzminimums.

Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung
Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten.

Anspruch: Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe. Beitragszeiten werden entsprechend dem System der gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten.
Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit sowie die Regelung der Hinterbliebenenversorgungbleiben bis zum Renteneintrittsalter erhalten. Für Ehepaare wird ein generelles Ehegatten-Rentensplitting eingeführt, d.h. die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden zwischen den Partnern geteilt. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten wird auf sechs Jahre verlängert. Versicherte mit 40 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Verdienst erwerben aus Stufe 1 und 2 zusammen den selben Rentenanspruch wie nach dem 2007 geltenden Rentenrecht, d.h. in Höhe von ca.
1.045 EUR brutto.
Finanzierung: Die Finanzierung der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung erfolgt durch Beiträge vom Bruttolohn, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht werden. Durch die Einführung der Sockelrente sinken diese Beiträge im Vergleich zum geltenden Recht deutlich. Der Faktor Arbeit wird ent-lastet.
Die bisherigen Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung fließen in die Finanzierung des Rentenmodells ein und werden den Stufen 1 und 2 zugeordnet.

Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge
Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vor-hergehenden Stufen. Die Stufe 3 muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden.


 
1. Betriebliche Altersvorsorge: Durch den Aufbau der Sockelrente werden die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt und die Arbeitgeber entlastet. Dadurch entsteht Spielraum für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei ist sicherzustellen, dass Ansprüche aus der betrieblichen Vorsorge beitragsbezogen sind und bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verloren gehen.
2. Private Altersvorsorge: Verbesserte Anreize für den Auf- bzw. Ausbau der ergänzenden privaten Vorsorge ermöglichen allen, mehr für die zusätzliche Si-cherung des Lebensstandards im Alter zu tun. Deshalb müssen bestehende staatliche Vergünstigungen je nach der gewählten Art der Vorsorge weiterhin gewährt und ausgebaut werden.

Der Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell der katholischen Verbände wird über einen Stichtag geregelt. Bis dahin erworbene Ansprüche erhalten einen umfassenden Bestandsschutz.

 

Ergebnisse der ifo-Studie zum Rentenmodell

Seit März 2007 liegen die Ergebnisse mit Modellrechnungen zum Rentenmodell in der Fassung der katholischen Verbände und zu zwei Reformvarianten vor.


Basismodell:

Das ifo Institut hat für die Sockelrente einen Beitragssatz von 5,3 Prozent auf die Summe der positiven Einkünfte aller Steuerpflichtigen errechnet. Für die Arbeitnehmer- Pflichtversicherung ist ein Satz von 14,7 Prozent vom Bruttolohn erforderlich, paritätisch finanziert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Langfristig liegt die Summe der Beitragssätze im Rentenmodell um gut zwei Prozentpunkte unter dem Beitragssatz nach geltendem Recht. Durch die Einführung der Sockelrente ergeben sich positive Verteilungswirkungen insbesondere zugunsten von Rentnerinnen und Rentnern mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und unterdurchschnittlichem Einkommen. Die Arbeitgeber werden durch die sinkenden Beitragssätze deutlich entlastet. Diese Senkung der Lohnnebenkosten kann zu einem gezielten Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden. Dabei sind staatliche Regulierungen notwendig. Durch die Einführung des Rentenmodells ergeben sich langfristig Einsparungen in Milliardenhöhe bei staatlichen Leistungen und Öffentlichen Finanzen.

Variante1:

Ausbau der Stufe 2 zu einer Erwerbstätigenversicherung

In dieser Variante des Rentenmodells werden deshalb alle neu in das Erwerbsleben eintretenden Personen unabä¤ngig von ihrem Erwerbsstatus (d.h. auch Selbständige, Freiberufler und Beamte) in die Stufe 2 einbezogen.

Der Ausbau der Stufe 2 zu einer Erwerbstätigenversicherung hat positive Auswirkungen auf Beitragssatz und Rentenniveau: Im Vergleich zum geltenden Recht liegt langfristig die Summe der Beitragssätze um 4,6 Prozentpunkte niedriger und das Rentenniveau um etwa drei Prozentpunkte höher.


 

Variante2:

Finanzierung der Sockelrente aus Bundesmitteln

In dieser Reformvariante wird die Sockelrente allein aus Bundesmitteln finanziert, sodass eine höhere Beitragsbelastung der Versicherten vermieden wird. Im Vergleich zur Basisvariante ist die Rentenhöhe etwas großzügiger bemessen. Der Beitragssatz fällt im Vergleich zum geltenden Recht langfristig wie in der Basisvariante aus.

In dieser Reformvariante ergeben sich keine Spielräume für die Absenkung der Lohnnebenkosten und für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge.


 

Es werden keine verfassungsrechtlichen Bedenken aufgefährt, die der Umsetzung des Rentenmodells entgegenstehen.

 

 

Acht gute Gründe

für das Rentenmodell der katholischen Verbände


1. Es rechnet sich
Das Rentenmodell der katholischen Verbände ist finanzierbar. Die Abgabenbe-lastung wird sinken - für Arbeitgeber sofort, für Arbeitnehmer auf lange Sicht.


2. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit
Die Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und bürgerschaftlichem Engagement wird endlich konkret.


3. Die Rente wird armutsfest
Um einen existenzsichernden Rentenanspruch - auch bei einer unterbrochenen Erwerbsbiografie - zu garantieren, ist die Einführung einer Sockelrente notwendig. Wer Beiträge gezahlt und Leistungen erbracht hat, darf nicht zum Bittsteller gegenüber den Sozialbehörden werden.


4. Frauen und Männer sind eigenständig abgesichert
Im Modell der katholischen Verbände wird auch bei unterbrochenen Erwerbsbiografien jede durch eigene Erwerbsarbeit und Familienarbeit erworbene Renten-anwartschaft ab dem ersten Euro Beitragszahlung zum Sockel hinzuaddiert.


5. Erziehungsleistungen werden besser anerkannt
In der Sockelrente geschieht dies durch Kinderfreibeträge bei der Beitragsbemessung, in der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung durch drei zusätzliche Jahre, die für jedes Kind angerechnet werden.


6. Solidarität wird zur Regel
Im Sockelrentenmodell findet eine solidarische Umverteilung von Versicherten mit überdurchschnittlichen zu Versicherten mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen statt.


7. Leistung lohnt sich
Jeder Beitrag zur Arbeitnehmer-Pflichtversicherung und für die betriebliche und private Altersvorsorge führt zu einem Rentenanspruch oberhalb des Grundsiche-rungsniveaus. Der solidarische Ausgleich wird mit Leistungsanreizen verbunden.


8. Vorsorge wird Chefsache
Durch die Entlastung der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten entstehen Spielräume, die für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge für alle Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer zu nutzen sind.

 

 

Erarbeitet wurde das Rentenmodell von den kath. Verbänden. Dies sind:
Der Familienbund der Katholiken,
die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V. (KAB),
die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
die Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB)
das Kolpingwerk Deutschland

Noch mehr gute Gründe : www.buendnis-sockelrente.de

Quelle: Broschüre "Solidarisch und gerecht"