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Solidarisch und gerecht
Die hohe Arbeitslosigkeit, der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die Zunahme von unterbrochenen Erwerbsbiografien, die unzureichende Berücksichtigung der Erziehungsleistungen von Eltern und die Alterung der Gesellschaft stellen die sozialen Sicherungssysteme vor große Herausforderungen
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Das Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine zukunftsfähige Antwort auf diese Herausforderungen. Ziel des Rentenmodells ist soziale Sicherheit im Alter und die Stärkung des solidarischen Ausgleichs in der Gesellschaft.
Das bedeutet:
- die Stärkung des solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente,
- die eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer,
- die bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern.
Die drei Stufen des Rentenmodells
Stufe 1: Sockelrente
Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung
Stufe 3: Private Altersvorsorge / Betriebliche Altersvorsorge
Stufe 1: Sockelrente
Die Sockelrente ist eine solidarische Volksver-sicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner
Anspruch: Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie.
Voraussetzung für den Anspruch auf die Sockelrente ist die unbeschränkte Steuerpflicht, d.h. der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland. Versicherte erwerben jährlich einen anteiligen Anspruch auf die Sockelrente.
Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge auf die Summe der positiven Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alle im Einkommen-steuergesetz benannten sieben Einkunftsarten werden in die Finanzierung einbezogen. Verluste können nur innerhalb der jeweiligen Einkommensart geltend gemacht werden. Angerechnet werden Kinderfreibeträge in Höhe des steuerlichen Existenzminimums.
Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung
Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten.
Anspruch: Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe. Beitragszeiten werden entsprechend dem System der gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten.
Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit sowie die Regelung der Hinterbliebenenversorgungbleiben bis zum Renteneintrittsalter erhalten. Für Ehepaare wird ein generelles Ehegatten-Rentensplitting eingeführt, d.h. die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden zwischen den Partnern geteilt. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten wird auf sechs Jahre verlängert. Versicherte mit 40 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Verdienst erwerben aus Stufe 1 und 2 zusammen den selben Rentenanspruch wie nach dem 2007 geltenden Rentenrecht, d.h. in Höhe von ca.
1.045 EUR brutto.
Finanzierung: Die Finanzierung der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung erfolgt durch Beiträge vom Bruttolohn, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht werden. Durch die Einführung der Sockelrente sinken diese Beiträge im Vergleich zum geltenden Recht deutlich. Der Faktor Arbeit wird ent-lastet.
Die bisherigen Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung fließen in die Finanzierung des Rentenmodells ein und werden den Stufen 1 und 2 zugeordnet.
Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge
Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vor-hergehenden Stufen. Die Stufe 3 muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden.
1. Betriebliche Altersvorsorge: Durch den Aufbau der Sockelrente werden die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt und die Arbeitgeber entlastet. Dadurch entsteht Spielraum für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei ist sicherzustellen, dass Ansprüche aus der betrieblichen Vorsorge beitragsbezogen sind und bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verloren gehen.
2. Private Altersvorsorge: Verbesserte Anreize für den Auf- bzw. Ausbau der ergänzenden privaten Vorsorge ermöglichen allen, mehr für die zusätzliche Si-cherung des Lebensstandards im Alter zu tun. Deshalb müssen bestehende staatliche Vergünstigungen je nach der gewählten Art der Vorsorge weiterhin gewährt und ausgebaut werden.
Der Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell der katholischen Verbände wird über einen Stichtag geregelt. Bis dahin erworbene Ansprüche erhalten einen umfassenden Bestandsschutz.
Ergebnisse der ifo-Studie zum Rentenmodell
Seit März 2007 liegen die Ergebnisse mit Modellrechnungen zum Rentenmodell in der Fassung der katholischen Verbände und zu zwei Reformvarianten vor.
Basismodell:
Das ifo Institut hat für die Sockelrente einen Beitragssatz von 5,3 Prozent auf die Summe der positiven Einkünfte aller Steuerpflichtigen errechnet. Für die Arbeitnehmer- Pflichtversicherung ist ein Satz von 14,7 Prozent vom Bruttolohn erforderlich, paritätisch finanziert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Langfristig liegt die Summe der Beitragssätze im Rentenmodell um gut zwei Prozentpunkte unter dem Beitragssatz nach geltendem Recht. Durch die Einführung der Sockelrente ergeben sich positive Verteilungswirkungen insbesondere zugunsten von Rentnerinnen und Rentnern mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und unterdurchschnittlichem Einkommen. Die Arbeitgeber werden durch die sinkenden Beitragssätze deutlich entlastet. Diese Senkung der Lohnnebenkosten kann zu einem gezielten Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden. Dabei sind staatliche Regulierungen notwendig. Durch die Einführung des Rentenmodells ergeben sich langfristig Einsparungen in Milliardenhöhe bei staatlichen Leistungen und Öffentlichen Finanzen.
Variante1:
Ausbau der Stufe 2 zu einer Erwerbstätigenversicherung
In dieser Variante des Rentenmodells werden deshalb alle neu in das Erwerbsleben eintretenden Personen unabä¤ngig von ihrem Erwerbsstatus (d.h. auch Selbständige, Freiberufler und Beamte) in die Stufe 2 einbezogen.
Der Ausbau der Stufe 2 zu einer Erwerbstätigenversicherung hat positive Auswirkungen auf Beitragssatz und Rentenniveau: Im Vergleich zum geltenden Recht liegt langfristig die Summe der Beitragssätze um 4,6 Prozentpunkte niedriger und das Rentenniveau um etwa drei Prozentpunkte höher.
Variante2:
Finanzierung der Sockelrente aus Bundesmitteln
In dieser Reformvariante wird die Sockelrente allein aus Bundesmitteln finanziert, sodass eine höhere Beitragsbelastung der Versicherten vermieden wird. Im Vergleich zur Basisvariante ist die Rentenhöhe etwas großzügiger bemessen. Der Beitragssatz fällt im Vergleich zum geltenden Recht langfristig wie in der Basisvariante aus.
In dieser Reformvariante ergeben sich keine Spielräume für die Absenkung der Lohnnebenkosten und für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge.
Es werden keine verfassungsrechtlichen Bedenken aufgefährt, die der Umsetzung des Rentenmodells entgegenstehen.
Acht gute Gründe
für das Rentenmodell der katholischen Verbände
1. Es rechnet sich
Das Rentenmodell der katholischen Verbände ist finanzierbar. Die Abgabenbe-lastung wird sinken - für Arbeitgeber sofort, für Arbeitnehmer auf lange Sicht.
2. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit
Die Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und bürgerschaftlichem Engagement wird endlich konkret.
3. Die Rente wird armutsfest
Um einen existenzsichernden Rentenanspruch - auch bei einer unterbrochenen Erwerbsbiografie - zu garantieren, ist die Einführung einer Sockelrente notwendig. Wer Beiträge gezahlt und Leistungen erbracht hat, darf nicht zum Bittsteller gegenüber den Sozialbehörden werden.
4. Frauen und Männer sind eigenständig abgesichert
Im Modell der katholischen Verbände wird auch bei unterbrochenen Erwerbsbiografien jede durch eigene Erwerbsarbeit und Familienarbeit erworbene Renten-anwartschaft ab dem ersten Euro Beitragszahlung zum Sockel hinzuaddiert.
5. Erziehungsleistungen werden besser anerkannt
In der Sockelrente geschieht dies durch Kinderfreibeträge bei der Beitragsbemessung, in der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung durch drei zusätzliche Jahre, die für jedes Kind angerechnet werden.
6. Solidarität wird zur Regel
Im Sockelrentenmodell findet eine solidarische Umverteilung von Versicherten mit überdurchschnittlichen zu Versicherten mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen statt.
7. Leistung lohnt sich
Jeder Beitrag zur Arbeitnehmer-Pflichtversicherung und für die betriebliche und private Altersvorsorge führt zu einem Rentenanspruch oberhalb des Grundsiche-rungsniveaus. Der solidarische Ausgleich wird mit Leistungsanreizen verbunden.
8. Vorsorge wird Chefsache
Durch die Entlastung der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten entstehen Spielräume, die für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge für alle Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer zu nutzen sind.
Erarbeitet wurde das Rentenmodell von den kath. Verbänden. Dies sind:
Der Familienbund der Katholiken,
die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V. (KAB),
die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
die Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB)
das Kolpingwerk Deutschland
Noch mehr gute Gründe : www.buendnis-sockelrente.de
Quelle: Broschüre "Solidarisch und gerecht" |